Bekanntmachung über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Ramstein, Gewanne Schlangenbruch
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
Fläche: 1,5555 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
- bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes
- bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.
gez. Leßmeister Landrat